Verkaufs- und Lieferbedingungen

Verkaufs- und lieferzeiten

Güter werden ab Werk versandt und als zugeliefert angesehen, sobald die Warensendung von einem Drittfrächter akzeptiert wurde.

Idé-Pro Skive A/S kann nicht  für verspätete oder verlorene Warensendungen, aufgrund von Streiks, Aussperrung, höhere Gewalt oder Schaden, verursacht durch Guss oder Transport, verantwortlich gemacht werden, welche zu der Einstellung von Arbeit führt, das Beschaffen notwendiger Materialen oder den Versand von Sendungen, oder Elemente dieser, verhindert. Diese Bedingungen gelten für unser eigenes Werk, sowie für unsere Lieferanten. Wir sind jedoch verpflichtet, den Käufer über derartige Vorkommnisse schnellst möglich zu informieren.

Eine Warensendung umfasst lediglich die Elemente und Services, die in der Bestellung und Auftragsbestätigung aufgelistet sind. Aufgeführte Lieferzeiten sind als Richtzeiten zu verstehen, sofern schriftlich nicht anderweitig vereinbart.

Alle bestätigten Aufträge werden so weit wie möglich der Reihe nach ausgeführt. Für durch Lieferverzug entstehende Verluste können wir keine Haftung übernehmen.

Preis

Der Preis ist für uns nur verbindlich, sollten wir, nach Eingang des endgültig festgelegten Auftrags, die Güter zu dem Preis, Wechselkurs, Lieferzeit und anderen Bedingungen, die wir zum Berechnen unseres Angebots/Verkauf genutzt haben, produzieren können. Die aufgelisteten Preisen sind dementsprechend nur dann gültig, sollten sich die Herstellungskosten vor der Lieferung nicht deutlich erhöhen. Das gleiche gilt für verspätete Lieferungen aufgrund oben genannter Gegebenheiten.

Menge und Gewicht

Für Herstellungszwecke behalten wir uns das Recht vor die Bestellt Menge um 10% zu erhöhen oder zu verringern. Bei Beschwerden über gelieferte Mengen oder Gewichtsabweichungen, wird die Lieferung inspiziert wenn Repräsentanten beider Parteien anwesend sind. Alternativ wird die Lieferung auf einer autorisierten Brückenwage gewogen. Kosten werden von der unterlegenden Partei getragen.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung soll vor oder am verzeichneten Liefertermin geleistet werden. Währungsumrechnungskurse sind vom Käufer zu tragen.

Verpackung

Die Verpackung wird fakturiert und kann nicht reklamiert werden, sofern nicht anders vereinbart.

Beschwerden

Güter oder Rechnungen können nur bis zu acht Tagen nach Erhalt reklamiert werden. Güter, die durch Herstellungsfehler unbrauchbar sind, werden bei unverzüglicher Rücksendung ohne zusätzliche Kosten ersetzt oder repariert. Für weitere Kostenausgleiche, in Verbindung mit der Reklamation, können wir nicht haftbar gemacht werden.

Werkzeuge

Werkzeuge, die ganz oder teilweise debitiert sind, bleiben in Idé-Pros Besitz und werden nicht an den Kunden ausgeliefert, jedoch nur für die Produktion der Bestellung des Auftraggebers verwendet.

Die Produktion findet statt, sobald das Werkzeug abgezahlt wurde.

Produkthaftung

Bezüglich den Bedingungen unserer Produkthaftungsversicherung, ergänzen wir ab dem heutigen Tagesdatum unsere generellen Verkaufs- und Lieferbedingungen mit dem nachstehendem §36 der „General Terms and Conditions of Delivery NL92“ (Englisch):

Liability for damage caused by the material (product liability).

The Purchaser shall indemnify the Vendor to the extent the Vendor is liable to a third party for such damage and loss that the Vendor shall not be liable to the Purchaser in accordance with the second and third articles of this clause.

The Vendor shall not be liable for damages caused by the material:

a. to property or items whilst the material is in the possession of the Purchaser.

b. to products manufactured by the Purchaser or products in which they are an element, or for damages to property or items such products may cause as a result of the material.

Under no circumstances shall the Vendor be held liable for loss of earnings, loss of profits or other financial consequential loss. The limitations to the Vendor’s liability stated shall not apply in the event of gross negligence on the Vendor’s part.

In the event of a third party making a claim against one of the parties for compensation with regard to this article, that party shall advise the other party immediately.

Vendor and Purchaser are mutually obliged to submit to the judgement of the court or arbitration court that may consider a compensation claim raised against them due to damage or loss allegedly caused by the material. The mutual relationship between Purchaser and Vendor shall however always be decided by a court of arbitration in accordance with article 40.